AGB

1. Geltungsbereich

1) Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen unsererseits erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn (z.B. bei zukünftigen Lieferungen) die Geltung dieser Bedingungen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird. Sie finden keine Anwendung, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. 

2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir – auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen – nicht an, soweit sie von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen bzw. diesen entgegenstehen. Sie gelten gleichfalls nicht, soweit sie von gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Solche Geschäftsbedingungen des Bestellers lehnen wir ausdrücklich ab.

3) Von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen kann wirksam nur abgewichen werden, wenn wir diese Abweichungen vorher schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnen. Ein Vertrag kommt rechtswirksam erst zustande, wenn wir die Bestellungen bzw. Annahmeerklärungen des Bestellers schriftlich bestätigen. Gleichermaßen bedürfen jegliche nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder Vertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

2) Von uns bereit gestellte Muster, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Angaben sind im Hinblick auf die Beschaffenheit unserer Produkte nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Wir behalten uns technisch notwendige sowie sinnvolle und zweckmäßige Änderungen der Produkte ausdrücklich vor.

3) Weicht die Bestellung von unserem Angebot ab, hat der Besteller uns hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Dies gilt insbesondere, falls die bestellten Produkte nicht nur für die gewöhnliche Verwendung geeignet oder unter unüblichen Bedingungen verwendet werden sollen. Für Fehler aufgrund undeutlicher oder missverständlicher Bestellungen haften wir nicht.

3. Sonderanfertigung / Montage

1) Ist Gegenstand des Vertrages die Herstellung und Lieferung eine Sonderanfertigung nach den besonderen Wünschen und Vorstellungen des Bestellers, übernehmen wir für Fehler des Produkts sowie Einschränkungen in der Verwendung, deren Ursache in uns zur Verfügung gestellten fehlerhaften Skizzen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sowie falsch bzw. unvollständig gegebenen Informationen liegen, keine Haftung. Zudem gilt zwischen dem Besteller und uns als vereinbart, dass das sonderangefertigte Produkt in der bestellten und bestätigten Menge abzunehmen ist, wenn es den in der Bestellung festgelegten Spezifikationen entspricht. Eine Rückgabe des Produktes ist ausgeschlossen.

2) Für den Fall, dass wir vertraglich auch Montageleistungen in Bezug auf unsere Produkte übernehmen, hat der Besteller uns rechtzeitig vor der Montage die notwendigen Informationen zum Montageort bereit zu stellen. Auf Anfrage werden wir dem Besteller nach Vertragsschluss im Einzelnen mitteilen, welche Informationen benötigt werden. Unterlässt der Besteller eine entsprechende Mitteilung, sind wir für deshalb eintretende Verzögerungen nicht verantwortlich. Sollten für die Montage bauliche Änderungen am Einbauort notwendig sein, sind diese von dem Besteller rechtzeitig zu veranlassen und auszuführen. Für Verzögerungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die notwendigen baulichen Änderungen bzw. Voraussetzungen nicht geschaffen sind, haften wir nicht. Gleichermaßen besteht eine Haftung nicht, wenn die Angaben des Bestellers zum Einbauort fehlerhaft sind und deshalb eine Montage des Produkts nicht oder nur mit erheblichen Mehrkosten möglich ist.

4. Preise

1) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, halten wir uns an die angebotenen Preise 30 Tage ab Abgabe des jeweiligen Angebots gebunden. Später eingehende Bestellungen gelten als neues Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Vereinbarte Preise gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht auch zugleich für nachfolgende Bestellungen.

2) Alle genannten Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich rein netto. Sie gelten ab Werk, Kosten der Verpackung und des Versands werden gesondert berechnet. Ist die Rückgabe der Verpackung vereinbart, hat der Besteller die Verpackung an uns zurückzugeben. Bis zur Rückgabe haftet er auch für den zufälligen Untergang der Verpackung.

3) Ändern sich nach Vertragsschluss aus von uns nicht zu vertretenden Gründen die Kosten für Material, Löhne, Hilfsstoffe oder gesetzliche Abgaben sind wir berechtigt, den ursprünglich vereinbarten Preis unter Offenlegung der betroffenen Ursprungskalkulation sowie der konkreten Darlegung der erhöhten Kostenfaktoren entsprechend dem Umfang der Kostensteigerung zu erhöhen.

5. Gefahrübergang / Abnahme

1) Mit Bereitstellung der Ware und der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Besteller geht die Gefahr auf den Besteller über.

2) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs spätestens mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt und ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.

3) Haben wir vertraglich auch die Montage des Produkts übernommen, geht die Gefahr mit Abschluss der Montageleistung auf den Besteller über, es sei denn, das Produkt gelangt schon früher in den Besitz /die Obhut des Bestellers.

6. Lieferzeit, Verzug

1) Liefertermine und -fristen sind für uns nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei Lieferverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist oder der vereinbarte Liefertermin entsprechend.

2) Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt voraus, dass sämtliche technischen Fragen abgestimmt, alle individuellen Spezifikationen seitens des Bestellers bekannt gegeben sind und der Besteller sämtliche ihn treffenden Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Auslieferungswerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft angezeigt ist.

3) Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

4) Im Falle des von uns zu vertretenden Verzuges ist der Besteller berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Rückzahlung eventuell geleisteter Anzahlungen zu verlangen.

5) Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonst schuldhaft Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, von dem Besteller Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen. Weitergehende Ansprüche werden hiervon nicht berührt.

7. Gewährleistung

1) Ein Mangel des Produkts liegt nicht vor, wenn handelsübliche bzw. solche Abweichungen in den Maßen, Formen, Farben, etc. vorliegen, die sich innerhalb der allgemein gültigen Toleranzen halten, und die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen. Der gebrauchstypische Verschleiß (Abnutzung) stellt ebenfalls keinen Mangel dar. Gleiches gilt im Falle einer ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung, einer unsachgemäßen Einlagerung beim Besteller oder einem Dritten, der Nichteinhaltung der Einbau- und Bedienungsanweisung sowie einer fehlerhaften oder nachlässigen Behandlung der Ware. Eine Haftung unsererseits besteht überdies nicht bei Defekten, die aufgrund ungeeigneter Betriebsmittel oder durch klimatische und sonstige Einwirkungen entstehen, soweit diese Umstände nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind. Gibt der Besteller die Konstruktion der Ware bzw. das zu verwendende Material vor, ist eine Haftung wegen Mängeln, die auf diesen Vorgaben beruhen, ebenfalls ausgeschlossen, sofern wir die fehlerhafte Konstruktion bzw. die Ungeeignetheit des Materials nicht erkennen mussten bzw. den Besteller hierauf ausdrücklich schriftlich hingewiesen haben. Im Übrigen leisten wir bei Mängeln der Ware allein nach den folgenden Bestimmungen Gewähr.

2) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach ihrem Eingang in dem Umfang zu untersuchen, wie es unter Berücksichtigung der geltenden Handelsbräuche üblich ist, und dabei festgestellte Mängel und Mengenabweichungen spätestens 7 Tage nach Wareneingang schriftlich zu rügen. Treten später innerhalb der Verjährungsfrist Mängel auf, die auch bei sorgfältiger Eingangsprüfung nicht entdeckt werden konnten, hat der Besteller uns diese unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge kommt es auf den Eingang des Schreibens bei uns an. Kommt der Besteller diesen Untersuchungs- und Rügepflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, es sei denn, wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen haben den Mangel arglistig verschwiegen (§ 377 HGB).

3) Nach unserer Wahl werden Mängel von uns nachgebessert oder wir liefern ersatzweise mangelfreie Ware bzw. Teile. Auf unser Verlangen hin ist die mangelhafte Ware an uns zu schicken. Im Falle des Vorliegens eines Mangels übernehmen wir innerhalb Deutschlands die dabei entstehenden Kosten bis zur Höhe der günstigsten Versandmöglichkeit. Zudem übernehmen wir in diesem Fall die Kosten der Rücksendung an den Besteller, wobei uns die Wahl der Art der Versendung obliegt. Bleibt die Nacherfüllung zweimal aus Gründen, die der Besteller nicht zu vertreten hat, erfolglos, ist sie nicht möglich oder wird sie von uns nicht in angemessener Frist ausgeführt, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung verhältnismäßig mindern.

4) Die Gewährleistungsfrist für unsere Produkte sowie Ersatzteile hierfür beträgt 24 Monate. Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist, beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe der Ware an die Transportperson bzw. mit Anzeige der Versandbereitschaft, wenn die Ware in der vereinbarten Zeit fertig gestellt ist und auf Wunsch des Bestellers noch nicht versendet werden soll. Haben wir vertraglich auch Montageleistungen übernommen, beginnt die Frist mit Abschluss der Arbeiten und Übergabe des montierten Produkts an den Besteller zu laufen. Die vorgenannten Regelungen gelten nicht für einen Rückgriffanspruch des Bestellers aus § 478 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. In diesem Fall gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen stets ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und lassen die Gewährleistungsfrist für die neu gelieferte oder nachgebesserte Ware nicht neu beginnen.

5) Von dem Besteller gewünschte Garantien oder Zusicherungen werden nur wirksam von uns gegeben, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

6) Gewährleistungsansprüche des Bestellers uns gegenüber können nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung wirksam an Dritte abgetreten werden.

8. Haftung

1) Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen beruhen. Gleiches gilt für die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie im Fall des § 478 Abs. 2 BGB. Schließlich bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz von den nachfolgenden Bestimmungen unberührt.

2) Im Übrigen ist eine Haftung wegen leicht fahrlässig begangener Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung einer Vertragspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall haften wir für den konkret nachgewiesenen Schaden nur in dem Umfang, wie er im Hinblick auf Schadenseintritt und Schadenshöhe für uns bei Vertragsschluss als Folge der Pflichtverletzung voraussehbar und für den Besteller nicht abwendbar war. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und ideelle Beeinträchtigungen des Bestellers wird ausgeschlossen.

3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt mit den in 1) genannten Ausnahmen auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, die Verletzung von Nebenpflichten und insbesondere für Ansprüche aus Produzentenhaftung nach § 823 BGB.

9. Rücktritt

Abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen sind wir zusätzlich berechtigt, ersatzlos vom Vertrag zurückzutreten,wenn
a) der Besteller der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht;
b) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt wird;
c) der Besteller trotz Fälligkeit und schriftlicher Mahnung ohne rechtfertigende Gründe uns gegenüber bestehende, wesentliche Pflichten nicht erfüllt;
d) uns die Erfüllung der Leistungspflicht nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung unserer sowie der bei Vertragsschluss erkennbaren Belange sowie der vereinbarten Gegenleistung zumutbar sind.

10. Eigentumsvorbehalt

1) Unsere Ware bleibt unser Eigentum, bis sämtliche Forderungen ausgeglichen sind, die uns gegen den Bestellerzustehen. Er hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und darf sie nicht an Dritte verpfänden oder als Sicherheit übereignen.

2) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er hat hierbei einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt mit dem Käufer zu vereinbaren. Er tritt sämtliche ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund in diesem Zusammenhang entstehenden Forderungen mit Abschluss des Liefervertrages sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Er bleibt – bis zu einem Widerruf unsererseits – ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hier von unberührt. Hiervon und von dem vorgenannten Widerruf werden wir aber nur Gebrauch machen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Sobald wir den Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Besteller geltend machen, erlischt das Recht des Bestellers zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware.

3) Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller bereits mit Abschluss des Liefervertrags seine dabei entstehenden Eigentums- und Miteigentumsrechte an den neu hergestellten Gegenständen an uns ab und verwahrt diese für uns treuhänderisch und kostenlos.

4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten und Schäden trägt der Besteller.

5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere, wenn er seine Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder zu kennzeichnen und das Betriebsgelände des Bestellers zu diesem Zweck zu betreten.

6) Auf Verlangen des Bestellers werden wir im Gewahrsam des Bestellers befindliche Vorbehaltsware nach unserer Wahl freigeben, wenn der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

11. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

1) Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung / Leistung zu zahlen. Bei Überschreiten dieser oder einer abweichend vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug.

2) Schecks oder Wechsel werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber angenommen, wobei wir uns vorbehalten, Wechsel gegebenenfalls zurückzugeben und stattdessen sofortige Zahlung oder die Stellung einer anderen Sicherheit zu verlangen, wenn zu befürchten ist, dass die Wechsel keine genügende Sicherheit bieten. Diskontund Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.

3) Falls wir Kenntnis von Umständen erlangen, die es erwarten lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Besteller unsere fälligen Forderungen nicht ausgleicht und deshalb Zahlungsansprüche gefährdet erscheinen, sind wir berechtigt, Lieferungen nur Zug um Zug gegen volle oder teilweise Zahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

4) Der Besteller ist zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche nur berechtigt, wenn die Gegenforderung von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln der gelieferten Ware.

12. Gewerbliche Schutzrechte

1) Haben wir nach Zeichnung, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Bestellers zu liefern, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden den Kunden auf alle uns bekannten Rechte hinweisen, sind aber nicht verpflichtet, besondere Nachforschungen insoweit anzustellen. Der Besteller hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des infolge einer Schutzrechtsverletzung entstandenen Schadens zu leisten. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage durch den Besteller und den Dritten einzustellen. Sollte uns durch die Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.

2) Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten.

3) An von uns zur Verfügung gestellten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Berechnungen, gutachterlichen Stellungnahmen, sonstigen Unterlagen sowie an Software, gleich ob sie von uns oder von Dritten erstellt wurden, behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know How vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet werden.

13. Schlussbestimmungen

1) Das Vertragsverhältnis unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.

2) Soweit es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann handelt, ist unser Sitz Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis.

3) Unser Sitz bestimmt zugleich den Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zum Besteller, wenn dieser Unternehmer im Sinne des BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt.

4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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